Aspekte zur Unterwerfung und Verelendung der Werktätigen Griechenlands

[Ein modifizierter Auszug.]

In der gegenwärtigen Situation sind die griechischen Werktätigen ernsthaft und unumkehrbar durch den Verlust von Einkommen und Arbeitsplätzen betroffen, was ihre Fähigkeit unterminiert, die Negativfolgen der Krise zu bewältigen. Darüber hinaus werden sie durch die Einbuße entscheidender sozialer und gewerkschaftlicher Rechte weiter entmachtet, die auf den fortschreitenden Abbau von arbeitsrechtlichen Institutionen zurückzuführen ist. Das Absinken des Lebensstandards der Werktätigen geht mit einem Verlust an institutionellen Kapazitäten einher.

Die wirtschaftlichen Anpassungsmaßnahmen werden einem bereits zersplitterten Arbeitsmarkt auferlegt, der durch niedrigen Arbeitsplatzzuwachs, Unsicherheit, Lohngefälle, hohe Schwarzarbeitsquote, unzureichende Kontrollmechanismen, hohe Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen und Frauen sowie prekäre Arbeitsverhältnisse von MigrantInnen geprägt ist. Zusammen mit einer ziemlich großen Schattenwirtschaft verschlimmern diese Faktoren die Negativfolgen der Anpassungsmaßnahmen auf die Situation der Beschäftigten und verschärfen die schon bestehenden Ungleichheiten.

Arbeitslosigkeit

Die rund fünf Millionen griechischen differenziert lohnabhängigen Werktätigen liegen mit ihrer durchschnittlichen Arbeitszeit pro Jahr unter allen OECD-Ländern hinter Südkorea auf dem zweiten Platz. Griechenland wird jedoch gerade auf das Niveau der 1960er Jahre zurückgeworfen und steht vor einem Zusammenbruch des Arbeitsmarktes: Erstmals in der Nachkriegszeit übersteigt die Zahl der Nichterwerbstätigen die der Erwerbstätigen.

Mit der Rezession schnellte die Arbeitslosenrate in nie da gewesene Höhe: von 18,2 Prozent im Oktober 2011 auf 20,9 Prozent im November 2011 im Vergleich zu 13,9 Prozent im November 2010. Die Zahl der Erwerbstätigen betrug 3 .901.269, die der Arbeitslosen 1.029.587 und die der wirtschaftlich Inaktiven 4.423.657. Die reale Arbeitslosenquote wird auf 22 bis 23 Prozent geschätzt.

Die Arbeitslosenrate hat sich in den drei Jahren von 2009 bis 2011 verdoppelt. Zwischen März 2008 und März 2011 erhöhte sich die Zahl der als arbeitslos Gemeldeten um 95 Prozent. Besonders beunruhigend ist dabei die Arbeitslosenquote unter Jugendlichen, die bei 48 Prozent liegt. Auch bei den Frauen erreicht die Arbeitslosenrate mit 24,5 Prozent den höchsten Stand aller Zeiten gegenüber 18,3 Prozent bei den Männern. Das weist darauf hin, dass die Sparpolitik die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern verstärkt. Der griechische Ombudsmann berichtet über eine seit Mai 2008 ansteigende Zahl von Beschwerden über Entlassungen aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaftsurlaub sowie über eine Zunahme von sexuellen Belästigungen. Frauen, insbesondere Schwangere und Mütter, sind besonders betroffen von der Gesetzgebung, mit der eine Flexibilität am Arbeitsmarkt gefördert werden sollte und die in erster Linie Bestimmungen enthält, die es Unternehmern ermöglichen, Vollzeitverträge in stundenbasierte flexible Arbeitsverträge umzuwandeln.

Die vom griechischen Parlament am 12. Februar 2012 eingeläutete Runde von Sparmaßnahmen sieht die Streichung von 150.000 Arbeitsplätzen im öffentlichen Sektor vor. Bei der andauernden Rezession mit Unternehmensschließungen in Industrie und Handel und der Schwächung von Arbeiterrechten besteht daher wenig Hoffnung auf eine Umkehr der Arbeitslosenzahlen in absehbarer Zeit.

Wirtschaftliche und soziale Entmachtung Griechenlands

Die Politik der internen Abwertung, die von den Gläubigern Griechenlands fälschlich als Voraussetzung für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Exports erachtet wurde, trifft in erster Linie lohnabhängige Werktätige, Rentner und deren Familien: Mehrere drastische Lohn- und Rentenkürzungen zusammen mit einer erbarmungslosen Steuerwelle dezimierten das verfügbare Haushaltseinkommen, höhlten die Kaufkraft aus und drängten große Teile der Bevvlkerung an den gesellschaftlichen Rand.

Wer zahlt für die Krise des Kapitals? Wirtschaftliche Auswirkungen auf die Werktätigen

Das Ausmaß und die Geschwindigkeit der von lohnabhängigen Werktätigen, Rentnern und deren Familien erlittenen wirtschaftlichen Entmachtung sind in der Nachkriegsgeschichte beispiellos.

Den neuesten Daten des griechischen Arbeitsministeriums zufolge ist im Verlauf der letzten beiden Jahre das Gesamtvolumen der Löhne und Gehälter um 9,2 Milliarden Euro gesunken. Umgerechnet ist das eine durchschnittliche Einbuße von mindestens 1.500 Euro des Jahresverdienstes von Lohn- und Gehaltsabhängigen zum Jahresanfang 2012 gegenüber 2010. Die gesamten Lohn- und Gehaltskosten sind seit 2009 um 25 Prozent gesunken: von 36,1 Milliarden Euro für 2,74 Millionen Beschäftigte im Jahr 2009 auf 26,8 Milliarden Euro Anfang 2012. Die frischen Einschnitte kommen noch zu den vorangegangenen Sparmaßnahmen hinzu, denn zwischen Mai 2010 und Mai 2011 wurden die Gehälter im öffentlichen Dienst und weitergefassten öffentlichen Sektor bereits um 15 Prozent beziehungsweise 30 Prozent gekürzt. Dennoch wird für 2012 eine weitere Lohn- und Gehaltssenkung um 7,6 Prozent gegenüber 2011 erwartet.

In der Tat wird das letzte Sparpaket einen sehr abträglichen Effekt auf die privaten Haushalte haben. Diese bisher rigorosesten Sparmaßnahmen ergänzen die bereits bestehenden Maßnahmen. Der nationale Mindestlohn, die letzte schützende Schwelle für Werktätige im Niedriglohnbereich, wird um 22 Prozent gekürzt, für junge Werktätige sogar um 32 Prozent, was den Bruttomonatslohn auf eine Summe von 585 beziehungsweise 490 Euro reduziert. Auch die Arbeitslosenunterstützung wird von 461 auf 358 Euro gekürzt. Gleichzeitig wird die Aufhebung des arbeitsrechtlichen Schutzprinzips der Nachwirkung von Branchentarifverträgen die Löhne um 40 Prozent kürzen, da sich die Gehälter in den Einzelverträgen nach dem Auslaufen der Tarifverträge automatisch wieder am Grundgehalt respektive untersten Lohnniveau orientieren. Für neue in den Arbeitsmarkt eintretende Werktätige bedeutet dies, dass sie bei Arbeitsaufnahme als gering qualifiziert oder unqualifiziert eingestuft werden.

Die Abwärtsspirale der Löhne wird sich weiter beschleunigen

Die Abwärtsspirale der Löhne wird sich noch beschleunigen, da Zulagen im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen, Qualifikationen und Dienstjahren sowie alle automatischen Lohnerhöhungen ausgesetzt beziehungsweise eingefroren werden. Diese drastischen Lohnkürzungen werden sich nachteilig auf die Sozialversicherungen und Rentenkassen auswirken, die schon mit Kosten von 4,2 Milliarden Euro an Beiträgen für Griechenlands größten Sozialversicherungsträger (IKA) belastet sind, während aufgrund der Krise das jährliche Minus an Sozialversicherungsbeiträgen etwa 6,7 Milliarden Euro beträgt. Hinzu kommt, dass die Zahl von über einer Million Arbeitslosen und der sich fortsetzende Trend der steigenden Arbeitslosigkeit die Schwierigkeiten der Sozialversicherungen noch verschärfen werden.

Renten und Wohlfahrtsausgaben werden weiterhin gekürzt

Auch alle schon einmal gekürzten Renten im öffentlichen und privaten Sektor werden mindestens um weitere zehn bis zwölf Prozent gesenkt. Sozialleistungen und Wohlfahrtsausgaben werden nochmals um 50 Prozent gekürzt. Mit anderen Bestimmungen werden die bereits auf den griechischen Haushalten lastenden Steuern erhöht und neue Abgaben auferlegt. Direkte Steuern, die nicht an die Zahlungsfähigkeit der Steuerzahler geknüpft sind, mindern zusammen mit verschiedenen indirekten Steuern und Abgaben die sowieso schon dezimierten Haushaltseinkünfte noch weiter. Steuern werden häufig rückwirkend festgesetzt und die Nichtzahlung wird mit dem Entzug wichtiger öffentlicher Güter wie beispielsweise der Stromlieferung bestraft: Der staatliche Stromversorger DIE wird als Vollzugsbehörde für die Eintreibung einer umstrittenen Immobiliensteuer eingesetzt.

Steigende indirekte Steuern heizen die Inflation an

Gleichzeitig heizen steigende indirekte Steuern die Inflation weiter an, die 2010 um 3,4 Prozentpunkte anstieg, und schmälern noch weiter die Kaufkraft von Löhnen und Renten. Die griechischen Werktätigen müssen auch mit den nach wie vor stark ansteigenden Lebenshaltungskosten fertig werden. Der Verbraucherpreisindex stieg im Januar 2012 um 2,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat mit einer jährlichen Veränderungsrate von 5,2 Prozent. Zum einen steigen die Preise für öffentliche Güter und Dienstleistungen wie Energie und zum anderen sind auch die Kosten von Grundkonsumgütern im europäischen Vergleich sehr hoch, wie aus einer kürzlich durchgeführten Studie des Ministeriums für Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Schifffahrt hervorgeht, in der die Preise von Grundkonsumgütern mit denen in Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien und Bulgarien verglichen wurden. Die griechischen Mehrwertsteuersätze von 23 Prozent und 13 Prozent für einige Waren gehören zu den höchsten innerhalb der EU.

Armut und soziale Ausgrenzung – Verelendung der werktätigen Bevölkerung Griechenlands

In der gegenwärtigen Situation nehmen die bestehenden Ungleichheiten in Griechenland zu und geben Anlass zu ernsthaften Sorgen in Bezug auf Armut und die Verelendung von Haushalten. Von Eurostat für 2010 veröffentlichten Daten zufolge leben fast 28 Prozent (3.031.000) der Griechen in Armut und sozialer Ausgrenzung (Eurostat 2012). Nach Altersgruppen aufgeschlüsselt leben 28,7 Prozent der Kinder unter 17 Jahren, 27,7 Prozent der 18- bis 64-Jährigen und 26,7 der über 65-Jährigen an der Armutsgrenze. Diese Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2010. Da sich die Wirtschaftskrise seitdem verschärft hat, hat sich die Zahl der als arm einzustufenden Griechen im Jahr 2011 noch erhöht.

Aus jüngeren Untersuchungen in Griechenland geht hervor, welche Auswirkungen die Steuererhöhungen zusammen mit den Lohnkürzungen im öffentlichen Sektor und den Einkommensbeschränkungen im Privatsektor auf die Armutsraten und das Ausmaß der sozialen Ungleichheit haben:

Im Jahr 2010 wurden fünf Prozent der Bevölkerung aufgrund sinkender Löhne unter die für 2009 festgelegte Armutsgrenze gedrückt, zusätzlich zu den 20 Prozent der Griechen, die bereits als arm eingestuft wurden. Verschuldete Haushalte sind von der Insolvenz bedroht, wobei die Unfähigkeit, Kredite zurückzuzahlen, bei vielen von ihnen dazu führen kann, ihr Wohneigentum zu verlieren.

Da die Wirtschaftskrise immer weiter um sich greift, weitet sich die Armut auch in der bisherigen griechischen Mittelschicht aus. Zudem nehmen neben der Armut auch Obdachlosigkeit und Kriminalität schnell zu.

Die Angaben von nichtstaatlichen Institutionen und Hilfsorganisationen, Gemeinden, Schulen und Kirchen sind besorgniserregend. Bezirksbehörden in Athen räumen ein, dass die soziale städtische Infrastruktur in den letzten Monaten ausgebaut werden musste, um Not leidenden Bürgern helfen zu können. Zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg sah sich das Bildungsministerium genötigt, aufgrund der schlechten Ernährung von Schulkindern in 18 Schulen der Region Attikas mit einem Pilotprojekt die Ausgabe von kostenlosen Essensgutscheinen in die Wege zu leiten. Da der Bildungsetat um 60 Prozent gek|rzt wurde, ist das Projekt auf die Zusammenarbeit mit der Kirche, den Gemeindeverwaltungen und privaten Unternehmen angewiesen.

Zu einer Zeit, wo er am nvtigsten gebraucht wird, wird der soziale Schutz infolge der drastischen Kürzungen aller Wohlfahrtsausgaben verringert und die Qualität der sozialen Leistungen stetig ausgehöhlt.

Auch der Zugang zu wichtigen sozialen Diensten und öffentlichen Gütern wurde stark in Mitleidenschaft gezogen. Es ist bemerkenswert, dass das weitreichende wirtschaftliche Anpassungsprogramm tatsächlich kein Gegengewicht gegen den Abbau des sozialen Schutzes in Form von speziellen Maßnahmen enthält, die besonders gefährdeten Gruppen dabei helfen würden, die kombinierten Auswirkungen von Sparkurs und Krise zu bewältigen. –

Auf ausdrückliche Forderung der EU-Troika müssen selbst der Träger für den sozialen Wohnungsbau für Arbeiter (OEK) und die griechische Arbeiterwohlfahrtsorganisation (OEE) schließen und ihre Mitarbeiter entlassen. Neben anderen schmerzhaften Kürzungen löst diese Auflage besondere Empörung aus, weil beide Organisationen unverzichtbare soziale Leistungen für die Werktätigen mit niedrigen Löhnen bereitstellen und den Staatshaushalt überhaupt nicht belasten, da sie sich durch Unternehmens- und Arbeiterbeiträge finanzieren.

Das rasante Absinken des durchschnittlichen Lebensstandards von 2010 bis 2011 und die daraus folgende Gefahr der sozialen Ausgrenzung werden derzeit nicht von Aussichten auf eine Verbesserung und einen Aufschwung begleitet. Aus einem sozialen Blickwinkel hat Griechenland einen langen Zeitraum vor sich, in dem sich der Lebensstandard der Mittelschicht zunehmend verschlechtern wird und ein betrdchtlicher Teil der Bevölkerung von sozialer Ausgrenzung bedroht ist.

Institutionelle Entmachtung: Angriff auf arbeitsrechtliche Institutionen


Die auf ausdrückliches Verlangen der Gläubiger Griechenlands durchgeführten weitreichenden (sogenannten) »Reformen« des Arbeitsmarktes verstärken die ohnehin schon bestehenden Probleme und schaffen besonders widrige Umstände für die Gewerkschaften. Mit immer wieder neuen Gesetzen zur »Reform« des Arbeitsmarktes wurden sozial ungerechte Maßnahmen eingeführt, die ein funktionsfähiges kapitalistisches System von Unternehmer-Arbeiter-Beziehungen unwiderruflich demontieren. Das System diente jahrzehntelang dazu, durch Tarifverträge und Tarifverhandlungen für Mindeststandards bei den Arbeitsbedingungen für alle Werktätigen zu sorgen. Mit den neuen Gesetzen wird den Arbeitern der Zugang zu arbeitsrechtlichen Institutionen zu einer Zeit ernsthaft erschwert, in der sie diese am nötigsten brauchen.

Resultat des unerbittlichen Drucks der Troika seit Mai 2010 sind Hunderte auf mehrere Gesetze verteilte Rechtsvorschriften, mit denen wichtige arbeitsrechtliche Institutionen abgeschafft werden.

Hauptstoßrichtung dieser Gesetze ist die Einschränkung oder Abschaffung von Tarifverträgen in bestimmten Sektoren sowie die Verhinderung von Tarifverhandlungen. Gesetzliche Beschränkungen für Tarifabkommen beeinträchtigen die Festlegung von Löhnen und Arbeitsbedingungen durch ‘freie’ Tarifverhandlungen. Die gesetzliche Einführung von unter dem Mindestlohn liegenden Gehältern für besonders gefährdete Gruppen wie Jugendliche und Langzeitarbeitslose war bereits eine Verletzung des sogenannten Nationalen Allgemeinen Tarifabkommens (NGCLA), mit dem der nationale Mindestlohn und ein Minimumstandard an Arbeitsbedingungen festgesetzt worden waren. Das kürzlich verabschiedete Gesetz 4046/2012 versetzte jedoch mit der Abschaffung des Mindestlohns und des Prinzips der Nachwirkung von ausgelaufenen Branchentarifverträgen den mit der NGCLA ausgehandelten arbeitsrechtlichen Errungenschaften den Todesstoß.

Die gesetzlichen Bestimmungen bedeuten unter anderem eine Verkehrung der Hierarchie bei Tarifvereinbarungen, weil sie Ausnahmeregelungen zulassen, und reduzieren die Vergütung für Überstunden, was eine Verletzung der Manteltarife darstellt. Entlassungen wurden vereinfacht und für Unternehmer billiger gemacht, indem sowohl die Schwelle für Massenentlassungen aufgehoben als auch die Abfindungszahlungen und Kündigungsschutzfristen gekürzt wurden.

Mit anderen kürzlich verabschiedeten Bestimmungen (Gesetz 4024/2011) wurden das arbeitsrechtlich schützende Günstigkeitsprinzip und auch der Vorrang von Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene vor Branchentarifvereinbarungen aufgegeben. Darüber hinaus wurde mit diesem Gesetz das Prinzip des erweiterten Geltungsbereichs von Tarifvereinbarungen und im Grunde das Tarifabkommen abgeschafft, indem für alle öffentlichen Versorgungsunternehmen eine einheitliche Lohn- und Gehaltstabelle eingeführt wurde. Mit einer anderen Maßnahme wurde das System einer »Arbeitskraftreserve« geschaffen, um Massenentlassungen von Tausenden von Arbeitnehmern aus dem öffentlichen Dienst und dem weitergefassten öffentlichen Sektor zu ermöglichen.

Weitere Vorschriften (Gesetz 4024/2011) stehen im offenen Widerspruch zur Struktur und Arbeitsweise von Gewerkschaften sowie dem Recht der Werktätigen auf kollektive Repräsentation durch frei und demokratisch gewählte Personen. Diese essenziell anti-gewerkschaftliche Gesetzgebung erweitert das Recht der Aushandlung und des Abschlusses von Vereinbarungen auf Unternehmensebene durch obskure, nicht gewählte »Assoziationen von Personen«, was eine absolute Untergrabung der kollektiven Repräsentation darstellt. Unternehmer/n mit zehn bis 40 Beschäftigten haben fortan das Recht, eine »Assoziation von Personen« einzurichten und ein verbindliches Arbeitsabkommen zu unterzeichnen. Sie können einseitig oder einvernehmlich Vollzeitarbeitsverträge in Teilzeit- oder reduzierte stundenbasierte Arbeitsverträge umwandeln – die übelste Form flexibler Beschäftigung und Ausbeutung.

[Ein modifizierter Auszug. Bitte, stets im Original lesen, vgl. Quelle]

Quelle: Griechische Gewerkschaften und die Krise. Ein wichtiger Akteur unter Druck. Autorin: Zoe Lanara leitet die Abteilung Internationale Beziehungen des griechischen Gewerkschaftsbundes GSEE.

Internationale Politikanalyse, Abteilung Internationaler Dialog, Friedrich-Ebert-Stiftung, März 2012. Vgl.: http://library.fes.de/pdf-files/id/ipa/09014.pdf

27.04.2012, Reinhold Schramm (Bereitstellung)

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