Hartz-IV-Sparmaßnahmen und Strafmaßnahmen gestiegen

Entweder in Billigarbeit oder Hartz-IV-Strafen – 912.377 Strafmaßnahmen im (noch) offenen Hartz-IV-Vollzug

Die Zahl der Strafmaßnahmen ist von 829.375 auf 912.377 im Jahr 2011 angestiegen. Die Leistungen seien durchschnittlich um rund 116 Euro gekürzt worden.

Die meisten Strafen gegen Erwerbslose wurden verhängt, wenn jemand trotz Vorladung bzw. “Einladung“ nicht beim “Jobcenter“ erschien. Im Jahr 2011 war dies insgesamt 582.253 Mal der Fall. In 147.435 Fällen gab es Sanktionen, weil die Erwerbslosen gegen “Pflichten“ der “Eingliederungsvereinbarung“ verstießen.

In 138.312 Fällen wurden Strafen verhängt, weil Erwerbslose die “Aufnahme“ oder “Fortführung der Arbeit“, Ausbildung (?) oder Weiterbildungsmaßnahme (?) “verweigerten“.

Die meisten Strafen gegen Erwerbslose wurden in Berlin (4,4 Prozent aller Erwerbslosen im offenen Hartz-VI-Vollzug) und in Hamburg (3,8 Prozent) verhängt. In Bremen wurden 2,7 Prozent der Menschen im (noch) offenen Hartz-IV-Vollzug bestraft.

»Im Dezember bekamen die 3,3 Millionen Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften im Schnitt 807,29 Euro. Das ist so wenig, wie nie zuvor in einem Dezember seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II (ALG II). Im Dezember 2010 lag die Hilfssumme im Schnitt noch bei 839,69 Euro, im Dezember 2006 sogar bei 870,26 Euro.«

Quelle: »Neuer Rekord bei Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger«, dapd, t-online.de

http://wirtschaft.t-online.de/neuer-rekord-bei-strafen-gegen-hartz-iv-empfaenger/id_55484944/index

Merke: Die staatlich geschützte Dividenden-Summe für Familie Quandt – auch ohne deren Arbeit – lag im Jahr 2011 bei 365 Millionen Euro und voraussichtlich für 2011 bei 647 Millionen Euro.

11.04.2012, Reinhold Schramm

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