Staat und Revolution

von Otto Finger

»Diese Abschnittsüberschrift ist bekanntlich identisch mit dem Titel des staatstheoretischen Hauptwerks von Lenin. In „Staat und Revolution“ untersucht Lenin Wesen und Funktion des Staates in der Ausbeutergesellschaft, die historische Notwendigkeit der Diktatur des Proletariats, ihre Aufgaben, die Wandlungen im Wesen des Staates nach der Machteroberung durch die Arbeiterklasse, die Herausbildung einer weltgeschichtlich neuen Demokratie, der sozialistischen, als einer Demokratie für die werktätigen Massen, und eben auch die Frage, warum es unabdingbar ist, die bürgerliche Staatsmaschinerie zu zerbrechen, wenn die sozialistische Revolution zum Sieg geführt werden soll. Lenin leistet dabei zwei wesentliche Aufgaben: Erstens verteidigt er den revolutionären Grundgehalt der Marxschen Staatslehre gegen seine opportunistische Verwässerung. Zweitens entwickelt er sie im Lichte der neuen historischen Erfahrungen der Periode des Imperialismus und angesichts der unmittelbar bevorstehenden Revolution von 1917 weiter. (Das Buch entstand im August und September 1917.)

Bei der Lösung der erstgenannten Aufgabe arbeitet Lenin die für die revolutionäre Strategie und Taktik der Partei der Bolschewiki vor, während und nach der siegreichen sozialistischen Revolution entscheidenden Grundsätze aus dem Gesamtwerk von Marx und Engels heraus. Er skizziert also den Entwicklungsgang der Staatsauffassung der Arbeiterklasse und bestimmt seine Knotenpunkte. Zu ihnen zählen:

die Einsicht in die Tatsache, dass der Staat ein Produkt der Unversöhnlichkeit der Klassengegensätze ist;

dass der Staat ein System von materiellen Gewalten und Institutionen ist. (Lenin spricht im Anschluss an Friedrich Engels von „besonderen Formationen bewaffneter Menschen, Gefängnisse u.ä.“ [1/224] ) Weil die Ausbeutergesellschaft in unversöhnlich feindliche Klassen gespalten ist, „… bildet sich der Staat heraus, es wird eine besondere Macht geschaffen, besondere Formationen bewaffneter Menschen entstehen, und jede Revolution, die den Staatsapparat zerstört, zeigt uns sehr deutlich, wie die herrschende Klasse die ihr dienenden besonderen Formationen bewaffneter Menschen zu erneuern sucht und wie die unterdrückte Klasse danach strebt, eine neue Organisation dieser Art zu schaffen, die fähig ist, nicht den Ausbeutern, sondern den Ausgebeuteten zu dienen.“ [2/225]

Dass der vorsozialistische Staat ein Werkzeug zur Ausbeutung der unterdrückten Klasse ist;

dass der bürgerliche Staat nicht einfach „abstirbt“, sondern in der proletarischen Revolution zerschlagen werden muss;

dass die sozialistische Revolution an die Stelle der von ihr abgeschafften Repressionsgewalt der Bourgeoisie gegen das Proletariat den neuen sozialistischen Staat als Herrschaftsinstrument der Arbeiterklasse, die Diktatur des Proletariats, setzt.

Außer auf das reife Werk von Friedrich Engels (den „Anti-Dühring“ und die Arbeit „Über den Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates“) sowie die Marxsche Verallgemeinerung der Erfahrungen der Pariser Kommune von 1871 („Der Bürgerkrieg in Frankreich“ und „Kritik des Gothaer Programms“) gründet Lenin seine Analyse auf die unmittelbar vor und nach der Revolution von 1848 geschriebenen Arbeiten von Marx und Engels. Lenin hebt den politischen Grundgedanken des „Manifestes der Kommunistischen Partei“ hervor, wonach das Proletariat in der „Arbeiterrevolution“ sich zur herrschenden Klasse erhebt und sich als herrschende Klasse zum Staat organisiert. Lenin unterstreicht ferner die Marxsche These aus dem „Achtzehnten Brumaire“, dass der bürgerliche Staatsapparat zerschlagen werden muss. Lenin nennt dies einen, verglichen mit dem „Manifest der Kommunistischen Partei“, „gewaltigen Schritt vorwärts“ in der Theorie des Marxismus. „Hier wird die Frage“, betont Lenin, „konkret gestellt, und es wird eine äußerst genaue, bestimmte, praktisch-greifbare Schlussfolgerung gezogen: Alle früheren Revolutionen haben die Staatsmaschinerie vervollkommnet, man muss sie aber zerschlagen, zerbrechen.

Diese Folgerung ist das Hauptsächliche, das Grundlegende in der Lehre des Marxismus vom Staat.“ [3/226]

Angesichts dieser herausragenden Rolle der Idee vom notwendigen Zerbrechen des bürgerlichen Staates als dem letzten Ausbeuterstaat in der Menschheitsgeschichte verdient es mit Nachdruck festgehalten zu werden, dass in der „Deutschen Ideologie“ genau diesem Gedanken vorgearbeitet worden ist. Marx und Engels stellen am Schluss des ersten Kapitels fest, dass die Proletarier sich in einem unversöhnlichen Gegensatz zum bürgerlichen Staat befinden. Dieser Gegensatz wird hier so bestimmt: Die Proletarier müssen ihre eigne Existenzbedingung, die Arbeit – das ist nach allem hierzu bereits Ausgeführten nichts anderes als ihre ausgebeutete Lohnarbeit –, aufheben. Sie heben damit die Existenzgrundlage der ganzen bürgerlichen Gesellschaft auf. Der entscheidende Übergang von dieser Notwendigkeit zur Notwendigkeit, den bürgerlichen Staat zu zerschlagen, ist in der folgenden Aussage eingeschlossen: „Sie (die Proletarier; O. F.) Befinden sich daher auch im direkten Gegensatz zu der Form, in der die Individuen der Gesellschaft sich bisher einen Gesamtausdruck gaben, zum Staat, und müssen den Staat stürzen, um ihre Persönlichkeit durchzusetzen.“ [4/227]

Die „Deutsche Ideologie“ klärt nun, was Wesen und Funktion dieses staatlichen „Gesamtausdrucks“ der Gesellschaft ist. Die Hauptleistung dieser Klärung lässt sich ganz allgemein in zwei Punkten zusammenfassen:

Erstens weisen Marx und Engels nach, dass der Staat alles andere als eine Idee, ein bloß ideelles oder gedachtes oder auch nur von Ideen erzeugtes und zusammengehaltenes Gebilde ist. Sie zerschlagen den Idealismus auf dem Gebiet der Staatstheorie. Sie wenden den philosophischen Materialismus für die Untersuchung dieser revolutionstheoretisch so entscheidenden Frage konsequent an.

Zweitens zeigen sie, dass der Staat ein Machtorgan zum Schutz der herrschenden Klasse ist. Sie zeigen insonderheit, dass der bürgerliche Staat vornehmlich geschaffen wurde, um das privatkapitalistische Eigentum nach innen und nach außen zu verteidigen.

So wie die bürgerliche Gesellschaft mit ihrer Polarisierung der Gesellschaft in die beiden Grundklassen der Proletarier und Bourgeois eine objektive Voraussetzung für die Erkenntnis des Klassenwesens aller sozialen Verhältnisse überhaupt geschaffen hat, ermöglichte sie auch erstmalig die Erkenntnis des Klassenwesens des Staates. Der Schwerpunkt der staatstheoretischen Ideen der „Deutschen Ideologie“ liegt auf dem „modernen Staat“, dem Staat der bürgerlichen Epoche. Diesen Staat analysierten Marx und Engels als einen Staat der bürgerlichen Klasse. Mit dem bürgerlichen Eigentum, betonen Marx und Engels, wird jeder Schein eines „Gemeinwesens“, eines die Gesellschaft schlechthin vereinigenden „Wesens“, der Schein von Gesellschaft als einer „Gemeinschaft“ ihrer Glieder gänzlich abgestreift. –

Das durch die große Industrie und die universelle Konkurrenz bedingte Kapital, dieses „reine“ Privateigentum, unterwirft sich vollständig den vorgefundenen Staatsapparat (der Monarchie, des Feudalabsolutismus), verwandelt ihn in sein Machtorgan. Dem „… modernen Privateigentum entspricht der moderne Staat, der durch die Steuern allmählich von den Privateigentümern an sich gekauft, durch das Staatsschuldwesen ihnen vollständig verfallen und dessen Existenz in dem Steigen und Fallen der Staatspapiere auf der Börse gänzlich von dem kommerziellen Kredit abhängig geworden ist, den ihm die Privateigentümer, die Bourgeois, geben.“ [5/228] –

Es wird so die entscheidende Seite der Genesis des bürgerlichen Staates aufgewiesen: Er entsteht aus der Unterordnung des vorgefundenen Staates unter die Interessen der Bourgeoisie kraft ihrer ökonomischen Macht und finanziellen Stärke. –

Allgemeiner gilt so: die ökonomisch stärkste Klasse bestimmt das konkrete Wesen und die Aufgaben des Staates. In der bürgerlichen Revolution wird so auf politischem Gebiet nur zu Ende geführt, was vordem schon begonnen hat: das „Aufkaufen“ des Staates durch die Bourgeoisie.

Als eine weitere geschichtliche Besonderheit des bürgerlichen Staates heben Marx und Engels hervor: Er bringt das nationale Gesamtinteresse der Bourgeoisie zum Ausdruck. Die Bourgeoisie herrscht als nationale, nicht lokale Klasse. Im bürgerlichen Nationalstaat drückt sich, wie Marx und Engels sagen, das „Durchschnittsinteresse“ dieser Klasse aus, er ist seine „allgemeine Form“. [6/229] –

Sosehr der bürgerliche Staat – weil er seine Entstehung der „Emanzipation des Privateigentums vom Gemeinwesen“ verdankt (in anderen Worten: Ausdruck der besonderen Interessen der kapitalistischen Eigentümer gegen die übrigen Glieder der Gesellschaft ist) – als eine „Existenz neben und außer der bürgerlichen Gesellschaft“ erscheint und im angedeuteten Sinne auch ist, ist er gleichwohl „nichts als die Form der Organisation, welche sich die Bourgeois sowohl nach außen als nach innen hin zur gegenseitigen Garantie ihres Eigentums und ihrer Interessen notwendig geben“. –

Der Staat ist nichts anderes als die Form, „… in welcher die Individuen einer herrschenden Klasse ihre gemeinsamen Interessen geltend machen und die ganze bürgerliche Gesellschaft einer Epoche sich zusammenfasst …“ [7/230] –

Staat und Recht beruhen nicht auf dem „Willen“, betonen Marx und Engels, weder auf dem „freien“ Willen der Gesamtheit der Gesellschaft, noch auf dem Willen eines Individuums. Sie drücken objektiv bedingte Klasseninteressen aus, und zwar auch gegen die Sonderinteressen einzelner Individuen der herrschenden Klasse. [8/231]

Mehrfach begründen Marx und Engels den Materialismus ihrer Staatsauffassung, die Tatsache, dass der Staat weder einer „Staatsidee“ noch einem „idealistischen Willen“ entspringt. Der Staat hat eine „reelle Basis“, es ist eine materielle, vom Willen der Menschen zunächst ganz unabhängige Basis – das materielle Leben der Individuen, ihre Produktionsweise und Verkehrsform. „Diese wirklichen Verhältnisse sind keineswegs von der Staatsmacht geschaffen, sie sind vielmehr die sie schaffende Macht. Die unter diesen Verhältnissen herrschenden Individuen müssen, abgesehen davon, dass ihre Macht sich als Staat konstituieren muss, ihrem durch diese bestimmten Verhältnisse bedingten Willen einen allgemeinen Ausdruck als Staatswillen geben, als Gesetz – einen Ausdruck, dessen Inhalt immer durch die Verhältnisse dieser Klasse gegeben ist …“ [9/232] –

Der Inhalt des „Staatswillens“, das ist die Sicherung konkreter Klassenherrschaft. Klassenherrschaft basiert auf herrschenden Produktionsverhältnissen. Hinter dem Staat als dem „Wir“, als „moralischer Person“ steht das Klasseninteresse der Bourgeoisie. [10/233] Der Staat ist „ideologische Macht“ sofern er erstens dafür sorgt, dass die Ideen der herrschenden Klasse in der Gesellschaft als herrschende Ideen sich durchsetzen. Zweitens, sofern er Ausdruck eines bewusst gewordenen Klasseninteresses ist. Aber er ist eine wirkliche Macht, übt materielle Gewalt, wirkliche und keine eingebildete Herrschaft aus.

Am sinnfälligsten wird diese seine materielle Gewalt in seinen bewaffneten Organen: Sie haben die Aufgabe, den Widerstand der unterdrückten Klasse gegen die Herrschaft der Ausbeuter niederzuhalten: „Dass die bürgerliche Gesellschaft, die auf der Konkurrenz beruht, und ihr Bourgeoisstaat ihrer ganzen materiellen Grundlage nach keinen andern als einen Konkurrenzkampf unter den Bürgern zulassen können und nicht als ,Geist’, sondern mit Bajonetten dazwischentreten müssen, wenn die Leute ,sich an den Köpfen fassen’, braucht ebenfalls nicht auseinandergesetzt zu werden.“ [11/234] (Marx und Engels beziehen sich auf eine Stirnersche Floskel, wonach die Arbeiter im Lohnkampf die Kapitalisten „bei den Köpfen fassen“. Sie betonen, dass sie damit noch viel weniger gewinnen als durch Assoziationen und Streiks, solange die Produktionsverhältnisse selbst unangetastet bleiben.)«

Der bürgerliche Staat ist das „Kriegswerkzeug des Kapitals gegen die Arbeit“

»Die „Deutsche Ideologie“ bereitet einen Aspekt jener berühmten Marxschen Formel für den bürgerlichen Staat vor, die er in Verallgemeinerung der Erfahrungen der Pariser Kommune im „Bürgerkrieg in Frankreich“ entwickelt hat – dass er nichts anderes ist als das nationale „Kriegswerkzeug des Kapitals gegen die Arbeit“. –

Die „Deutsche Ideologie“ spricht davon, wie die bürgerliche Staatsmacht die Geldmittel für ihren „… offenen und direkten Angriffskrieg der herrschenden Bourgeoisie gegen das Proletariat aufbringt“. Karl Marx und Friedrich Engels gebrauchen diese Formulierung in dem folgenden konkreten Zusammenhang: Stirner verkenne die vom bürgerlichen Staat erhobene Armensteuer als ein Almosen. In Wirklichkeit würden mit diesen Geldmitteln die Kosten für die Arbeitshäuser gedeckt, ein „… Malthusianisches Abschreckungsmittel gegen den Pauperismus …“ [12/235]

Marx und Engels betonten schließlich bereits in der „Deutschen Ideologie“, dass die bestehenden Produktionsverhältnisse notwendig ihren Ausdruck im Staat, im juristischen und politischen Überbau finden. Die Notwendigkeit – dies ist im Ansatz in der „deutschen Ideologie“ enthalten – resultiert aus der objektiven Unversöhnlichkeit der Klassengegensätze zwischen den Ausbeutern und den Ausgebeuteten.«

Der bürgerliche Staat kann nicht „umfunktioniert“ werden.

»Aus allen hier skizzierten materialistisch-dialektischen Einsichten in das Wesen des Staates ergibt sich die für die marxistisch-leninistische Theorie der Revolution entscheidende Schlussfolgerung: Der bürgerliche Staat muss zerbrochen werden. Er kann nicht für die Zwecke der Arbeiterklasse übernommen, „umfunktioniert“ werden. –

Ein Staat, dessen Entwicklungsgeschichte nichts anderes ist als eine Entwicklungsgeschichte der Klassenherrschaft der Kapitalisten über die Arbeiterklasse, dessen Hauptaufgabe im gewaltsamen Schutz der kapitalistischen Eigentumsverhältnisse und damit in der Sicherung der Ausbeutung der Proletarier besteht, kann nicht in sein Gegenteil verkehrt werden, in ein Organ der ökonomischen Befreiung der Arbeit, der Beseitigung der alten Eigentumsverhältnisse, des Aufbaus der sozialistischen Produktionsverhältnisse, der allseitigen Entwicklung der Persönlichkeit des arbeitenden Menschen. –

Der alte Staat wird in der Revolution vernichtet und durch einen neuen sozialistischen Staat, ersetzt. Die umfassende Klärung seiner weltgeschichtlich völlig neuen Qualität geschieht im Ergebnis der Pariser Kommune. Wir kommen auf diese Frage im nächsten Kapitel zurück, sofern bereits in der Entstehungsgeschichte der proletarischen Weltanschauung, als schon in der Periode bis zum Entstehen des „Kommunistischen Manifests“, entscheidende Grundsätze für die revolutionäre Lösung der Machtfrage, für die Eroberung der staatlichenMacht und ihre Aufgaben entwickelt worden sind.«

[Ein modifizierter Auszug.]

Anmerkungen

1/224 Vgl. W. I. Lenin, Staat und Revolution, in: Werke, Bd. 25, Berlin 1960, S. 400.

2/225 Ebenda, S. 402.

3/226 Ebenda, S. 418.

4/227 K.Marx/F. Engels, Die deutsche Ideologie, S. 77 (Hervorhebung von O. F.).

5/228 Ebenda, S. 62.

6/229 Vgl. ebenda.

7/230 Ebenda.

8/231 Vgl. ebenda, S, 311f.: Das Gesetz, die juristischen Grundlagen der Staatsmacht, ist der Ausdruck der gemeinschaftlichen Klasseninteressen. Die persönliche Macht des einzelnen Angehörigen der bürgerlichen Klasse „beruht auf Lebensbedingungen, die sich als Vielen gemeinschaftlichen entwickeln, deren Fortbestand sie als Herrschende gegen andere und zugleich als für Alle geltende zu behaupten haben … Gerade das Durchsetzen der voneinander unabhängigen Individuen und ihrer eignen Willen, das auf dieser Basis in ihrem Verhalten gegeneinander egoistisch ist, macht die Selbstverleugnung im Gesetz und Recht nötig, Selbstverleugnung im Ausnahmefall, Selbstbehauptung ihrer Interessen im Durchschnittsfall …“

9/232 Ebenda, S. 311.

10/233 Vgl. ebenda, S. 340.

11/234 Ebenda, S. 344.

12/235 Ebenda, S. 349.

Quelle: Philosophie der Revolution. VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin 1975. Studie zur Herausbildung der marxistisch-leninistischen Theorie der Revolution als materialistisch-dialektischer Entwicklungstheorie und zur Kritik gegenrevolutionärer Ideologien der Gegenwart. Autor: Otto Finger. Vgl.: 5.31. Staat und Revolution, in: 5. Kapitel: Dialektik der Revolution.

05.03.2012, Reinhold Schramm (Bereitstellung)

//