Hartz-IV Regelleistung vs. Menschenwürde (weiterhin aktuell!)

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12.02.2008 / 20.02.2011

Die Berechnung der Regelleistung wurde im Jahr 2004 verabschiedet und hatte ihre gesetzliche Gültigkeit ab 01.01.2005.
Diese Berechnung erfolgte vorsätzlich auf falschen Berechnungsgrundlagen der Jahre 2003 und 2004.  Das Ziel war die Reduzierung der Lebensqualität und der Lebensgrundlagen. Die Menschen aus der Erwerbslosigkeit in die Unterbezahlung abzuschieben. Die Menschen in Unterbezahlung: Hungerlohn, Billiglohn, Niedriglohn, Mini-„Mindestlohn“, mit Hilfe des Staates zu zwingen. Flankiert wurde dieses Vorhaben durch die staatliche Zwangsgesetzgebung, auch mit Hilfe der Sozialgesetzgebung. So auch bei ALG I., mit der Vorgabe und deren Umsetzung, für 30 Prozent unterhalb des letzten Einkommens ‘vergleichbare’ und ‘zumutbare’ Arbeit aufzunehmen. Und bei „Verweigerung“ (auch bei willkürlicher Unterstellung) der „Zumutbarkeit“ erfolgte die fortgesetzte Regelsatzkürzung (per ‘Gesetz’) bis zur staatlich herbeigeführten ‘Verschuldung’ und Obdachlosigkeit der staatlichen und gesellschaftlichen Gewaltopfer.

Um menschenwürdige Lebensverhältnisse zu sichern, bedarf es der Anhebung der Regelleistung für den Lebensunterhalt, auf der Grundlage realer Lebenshaltungskosten.   Dies, unter Berücksichtigung der Gewährleistung einer menschenwürdigen Existenz –auch in der Erwerbslosigkeit – wie in allen prekären Lebenslagen.

Hierzu dient auch die folgende Berechnung unter Beachtung notwendiger Lebenshaltungskosten:

1.)  Für Nahrungsmittel, Getränke (und Tabakwaren) lag der bisherige Tagessatz bei 4,42 Euro. Notwendig ist für Frühstück, Mittagessen und Abendbrot, ein Tagesatz von 6,00 Euro (2,- / 2,- / 2,- €).
2.)  Für Bekleidung und Schuhe lag der Tagessatz bei 1,14 Euro. Notwendig ist ein Tagessatz von 2,00 Euro.  Hier sind zusätzlich die notwendigen Kosten-Sätze für Kinder und Jugendliche  entsprechend höher zu berechnen.
3.)  Bei Wohnen (Reparatur/Instandsetzung), Strom, Gas, liegt der Tagessatz bei 0,89 Euro.
Hier müssen wir auch Preissteigerungen, in der jüngsten Vergangenheit, von 15/21 Prozent berücksichtigen, ebenso die anstehenden Preiserhöhungen. Notwendige Reparatur- und Instandsetzungskosten bedürfen einer gesonderten staatlichen Zusatzleistung! Eine minimale Regelleistung von 1,50 Euro könnte weit überschritten werden.
4.)  Einrichtungsgegenstände (Möbel), Apparate, Geräte und Ausrüstungen, für den Haushalt, können mit einer Leistung von derzeit 0,92 Euro nicht erbracht werden. Auch nicht über eine unbestimmte Zeitdauer über Möbellager und Gerätekammern. Notwendig ist ein Tagessatz von mindestens 1,50 Euro.  Kinder müssen auch hier deutlich über den Tagessatz berücksichtigt werden!
5.)  Für Gesundheitspflege wurden bisher nur 0,44 Euro täglich berücksichtigt. Hier müssen zukünftig auch die gesundheitlichen Bedürfnisse berücksichtigt werden, was bisher nicht geschehen ist; auch deutlich über den Tagessatz von wenigstens 1,32 Euro hinaus!
6.)  Das Sozialticket in Berlin kostet 33,50 Euro. Bisher wurden in der Regelleistung nur für Nahverkehr 19,18 Euro berücksichtigt. Hierfür stand das Geld oft nicht zur Verfügung – da es auch für andere dringend notwendige Ausgaben benötigt wurde. Das Sozialticket beinhaltet bereits eine Einschränkung der Mobilität und Lebensqualität, auch durch die räumliche Begrenzung, auf den Stadtbereich. Hier muss bereits über den Preis hinaus, von derzeit 33,50 Euro, eine Erhöhung stattfinden!
7.)  Bei der ‘Nachrichtenübermittlung’ wurden täglich (nur) 0,75 Euro festgelegt.
Die aktuelle Gebühr für Internet und Telefon (…) liegt minimiert bei 40,00 Euro monatlich.
8.)  Für Freizeit, Unterhaltung und Kultur, wurde die Regelleistung auf täglich 1,29 Euro bestimmt. Hierfür gibt es allenfalls eine Tageszeitung. Die wöchentliche Zusatzleistung muss um 10,00 Euro angehoben werden (Tagessatz auf 2,62 Euro).
9.)  Für Beherbergungs- und Gaststättenleistungen beträgt der aktuelle Tagessatz 0,34 Euro. Diese Stigmatisierung, Ausgrenzung und staatliches Sozial-Mobbing, muss beseitigt werden!
Hier besteht ein (zusätzlicher) wöchentlicher Anspruch von 11,00 Euro (Tagessatz auf 1,84 Euro).
10.)  Andere ‘Waren und Dienstleistungen’ sind von 0,67 Euro auf 1,50 Euro (täglich) anzuheben.

Aus der vorausgegangenen Darstellung und Berechnung ergibt sich die neue Regelleistung, entsprechend der folgenden Tabelle.

Die künftige Regelleistung muss bei 622,00 Euro liegen!

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Die ‘menschenwürdige’ Leistung, unter den realen Lebensbedingungen in Deutschland, unter Verzicht auf staatliche Repressionsmaßnahmen und asoziale Zwangs-, Kürzungs- und Regulierungswut, unter Beachtung der tatsächlichen Lebenshaltungskosten, muss auf monatlich 622,00 Euro (kurzfristig) angehoben werden. Gleichzeitig muss die derzeitige Mietuntergrenze um 20 Prozent angehoben werden!

Diese Maßnahmen liegen im Interesse aller lohnabhängig Beschäftigten, im Interesse der Bevölkerungsmehrheit! Ebenso, im Interesse der Gewerkschaften und Sozialverbände!
Nur diese notwendige Maßnahme vermindert (zeitweilig) einen weiteren Lohnsturz nach unten, und einen weiteren fortgesetzten asozialen (staatlichen) Sozialabbau.  – Grundsätzlich muss eine ‘Umkehrung’ aller ‘Leistungen’ erfolgen, – von oben nach unten; unter den gegebenen gesellschaftlichen Verhältnissen. Sind doch alle Vermögensverhältnisse, auf der Grundlage des Privateigentums an Produktionsmitteln, einschließlich von Grund und Boden, ein Ergebnis der Arbeitsleistung der Bevölkerungsmehrheit; die bisher von ihren berechtigten Ansprüchen in der bestehenden kapitalistischen Gesellschaftsordnung ausgeschlossen werden.

Mit gewerkschaftlichem Gruß
Reinhold Schramm

Quellenhinweis:
LabourNet.de Germany, www.labournet.de
Internet: http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/fordern.html
Fordern und praktisch im Kampf durchsetzen…

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