DGB: » 8,50 Euro in der Stunde ist das Mindeste! «

Oder: Der Deutsche Gewerkschaftsbund für Lohndrücker und Armutsrenten?

Pressemitteilung 124 – 27.07.2012:

»Zu der ,Verdienststrukturerhebung’ des Statistischen Bundesamtes erklärte Claus Matecki, DGB-Vorstandsmitglied am Freitag in Berlin:

Die Untersuchung des Statistischen Bundesamtes zu den Verdienststrukturen belegt erneut: Niedriglöhne betreffen überwiegend Frauen sowie Beschäftigte in Ostdeutschland, werden vor allem durch Minijobs und Leiharbeit verursacht und sind häufig im Dienstleistungssektor anzutreffen. Vor diesem Hintergrund ist es fatal, wenn Arbeitsministerin von der Leyen die Verdienstgrenze bei den Minijobs auch noch anheben will und sich einer gesetzlichen Equal-Pay-Lösung bei der Leiharbeit verweigert.

Die Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt dabei noch nicht einmal das komplette Ausmaß des Niedriglohn-Desasters. Schließlich wurden hier lediglich stichprobenartig Unternehmen mit zehn oder mehr MitarbeiterInnen erfasst. Die tatsächliche Prozentzahl der Beschäftigten, die weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen, dürfte deutlich höher liegen, da häufig gerade in kleineren Unternehmen Armutslöhne gezahlt werden.

Um alle Löhne unter 8,50 pro Stunde zu kassieren, muss die Bundesregierung endlich Einsicht zeigen und den gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn mindestens in Höhe dieser Marke einführen. Zudem sollte der Missbrauch der Leiharbeit beendet und Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt werden.“« [1]

Guter Lohn für gute Rente

»Die Entwicklung der Löhne hat für das deutsche Rentenversicherungssystem eine doppelte Bedeutung: Zum einen bildet sie über das Umlageverfahren die wesentliche Grundlage zur Finanzierung der aktuellen Renten, in dem ein bestimmter Prozentsatz vom Bruttolohn {…} als Rentenbeitrag in die Rentenkasse abgeführt wird. Zum anderen wird durch die individuelle Lohnhöhe entsprechend dem Äquivalenzprinzip von Beiträgen und Leistung der spätere individuelle Rentenanspruch festgelegt.« [2]

»Um nach heutigen Werten [2009] nach 45 Beitragsjahren auf ein Rentenniveau zu kommen, dass der Grundsicherung im Alter entspricht, müsste ein Beschäftigter mindestens 1.580 € pro Monat verdienen. Bei einer 38,5-Stunden Woche würde dies einem Mindestlohn von 9,47 € pro Stunde entsprechen.« (Vgl.) [2]

Beispiel: Mindestlohn von 9,47 Euro (2009)

Bruttolohn pro Stunde in Euro

9,47

Bruttolohn pro Monat in Euro

1.581,49

Entgeltpunkte pro Jahr (Vgl.)

0,6146

Rentenwert (netto) 2009

24,45

Netto-Rente pro Monat

nach 45 Beitragsjahren in Euro

676,21

Vgl.: WSI-Diskussionspapier Nr. 164, S. 9.

Grundsicherung im Alter (2009):

SGB XII-Gesamtbedarf pro Monat in Euro: 676,00 (Vgl.) [2]

Quelle: [1] DGB – Bundesvorstand | 8,50 Euro in der Stunde ist das Mindeste!

http://www.dgb.de/presse/++co++1d6880ca-d7c9-11e1-4a92-00188b4dc422

[2] Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut in der Hans Böckler Stiftung, WSI – Diskussionspapier Nr. 164, Juni 2009, Guter Lohn für gute Rente, von Dr. Thorsten Schulten

http://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_diskp_164.pdf

01.08.2012, Reinhold Schramm

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